Kind im Kinosessel

Gesetzliche Altersfreigaben im Kino

Gastbeitrag von Annelies Cuba, wienXtra-cinemagic

Darf ich mit meinem 6-jährigen Sohn „TIM BURTON’S NIGHTMARE BEFORE CHRISTMAS“ im Kino anschauen? Welcher Film passt zum Alter meines Kindes? Darf der kleine Bruder auch mit? Oder darf die Tochter schon alleine gehen? Schließlich hat sie den Film schon zu Hause auf DVD gesehen!

Was sagt das Gesetz?

Um Eltern und Erziehungsberechtigten Antworten auf diese Fragen zu geben, hier zuerst ein Einblick in die Gesetzeslage:
In Wien darf laut Wiener Kinogesetz 1955 ein Kinofilm grundsätzlich nur von mindestens 16-Jährigen besucht werden, außer er hat eine Jugendzulassung (also eine Altersfreigabe) beantragt und erhalten. Bis 2014 gab es in Wien den Wiener Filmbeirat, der die Altersfreigaben ausgesprochen hat. Bundesweit gibt es seit dem Jahr 1948 die Jugendmedienkommission (JMK, vormals Jugendfilmkommission) beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die nun auch für Wien zuständig ist. Ist ein Film (vor 2014) jedoch von beiden Kommissionen geprüft worden, gilt in Wien immer die Freigabe des Wiener Filmbeirats.

Die Altersfreigabe sagt aber lediglich aus, dass ein Film für Kinder ab dem Freigabealter nicht nachhaltig schädigend ist, was noch keine Empfehlung darstellt. Die JMK spricht daher neben der Alterskennzeichnung auch eine Positivkennzeichnung aus. Also eine Empfehlung, ab wann ein Film für eine bestimmte Altersgruppe tatsächlich gut geeignet ist. Um die Verwirrung komplett zu machen, sei hier erwähnt, dass ein Filmprädikat, das von der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder (GFBK) vergeben wird, nichts mit der Altersfreigabe oder der Positivkennzeichnung zu tun hat, sondern lediglich etwas über den künstlerischen Wert eines Filmes aussagt.

Was empfiehlt das cinemagic?

Diesen Empfehlungen sind auch die cinemagic-Altersempfehlungen ähnlich, aber nicht immer gleich. Denn die Erfahrungen im Kinderfilm-Bereich und der direkte Kontakt mit der Zielgruppe lassen die Altersempfehlungen des cinemagic mitunter leicht abweichen. Da sich laut Wiener Kinogesetz 1955 die Kinobetreiber_innen strafbar machen, wenn sie Kinder unter dem freigegebenen Alter in den Saal einlassen, werden die gesetzlichen Altersfreigaben im cinemagic eingehalten. Das Einverständnis der Eltern beim Kino-Besuch ändert nichts an den gesetzlichen Bestimmungen. Auch, wenn das zu junge Kind den Film bereits zu Hause auf DVD gesehen hat, darf es nicht in den Kinosaal. Alleine ins Kino gehen dürfen Kinder ab 6 Jahren. Jüngere Kinder dürfen nur in Begleitung der Eltern (oder anderer begleitender Erwachsener) ins Kino.

Darf ich nun mit meinem 6-Jährigen Sohn „TIM BURTON’S NIGHTMARE BEFORE CHRISTMAS“ im Kino anschauen?

Der Fantasyfilm aus dem Jahr 1993 hat beim Wiener Filmbeirat eine Freigabe ab 8 Jahren erhalten, bei der JMK des Bundes ist er ab 10 Jahren freigegeben. Somit dürfen in Wien Kinder ab 8 Jahren den Film im Kino sehen, jüngere nicht. Das cinemagic empfiehlt den Film erst ab 10 Jahren!
Wenn ihr jetzt neugierig geworden seid, könnt ihr den Film im Rahmen des Gruselwochenendes am Sonntag 21.10. um 15:00 Uhr im cinemagic sehen. Voraussetzung ist, dass die Kinder mindestens 8 Jahre alt sind, besser wäre 10.

Viel Spaß im Kino!

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AC

Foto © Barbara Mair

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