Illegales Rollerfahren

Sind eure Kinder auch so gern mit dem Roller oder Scooter unterwegs? Gar nicht so einfach, denn Rollerfahren in Wien kann bei Kindern schnell illegal werden.

Mit dem beginnenden Frühling kommen also wieder die Gesetzesbrüche ins Haus. Schon Volksschulkinder wollen mit dem Roller in die Schule oder zum Fußballtraining fahren. Dürfen sie von mir aus auch. Zumindest wenn sie gelernt haben, auf den Verkehr und die anderen Gehsteig-BenutzerInnen Rücksicht zu nehmen. Aber das sieht das Gesetz anders, zumindest wenn ich die Kids nicht begleite. Denn „Unter-zwölf-Jährige mit Fahrrad, Skates oder Roller (dürfen sich) im öffentlichen Verkehr nur in Begleitung fortbewegen.“

Einzige Ausnahme ist, wenn sie den Radfahrausweis besitzen, dann dürfen sie das bereits ab dem zehnten Lebensjahr. Aber ansonsten sind alle Volksschulkinder, die sich selbständig und sicher mit Roller zu Schule oder Freizeitkurs begeben, gesetzlich im unsicheren Raum.

Ich denke nicht, dass das noch zeitgemäß ist! Was meint ihr?

Ergänzung am 23.4.2019

Mit 1.4.2019 ist die 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Daher dürfen jetzt Kinder ab 9 nach bestandener Fahrradprüfung allein mit dem Rad unterwegs sein. Roller und Scooter gelten als “Fahrzeugähnliches Kinderspielzeug” mit dem Kinder ab dem 8. Lebensjahr allein unterwegs sein dürfen. Dabei darf mit kleinen Scootern in Schrittgeschwindigkeit am Gehsteig gefahren werden, wenn dabei keine Fußgänger_innen gefährdet werden. Für elektrische Scooter gilt diese Regel nicht.

Ergänzung am 20.06.2019

Weil es in letzter Zeit vermehrt Anfragen rund um das Thema E-Roller gibt, haben sich die Kolleg_innen von der wienXtra-jugendinfo damit befasst. Nach einiger Feldrecherche und diversen Selbstversuchen auf E-Rollern findet ihr nun auf deren Homepage Infos zur rechtlichen Situation, Tipps zur Benützung und dem Fahren im öffentlichen Raum. Eines vorneweg: Unter 18 darf man nicht damit unterwegs sein!

BriG
Foto © Brigitte Vogt

6 comments on “Illegales Rollerfahren

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