Kinderrechte – eh klar?

Kinder haben Rechte: Uns „aufgeklärten, bewussten“ Eltern ist das schon klar. Kinder müssen mitreden dürfen, müssen geschützt werden. Körperliche Strafen sind strafbar. Aber Kinderrechte haben eine Geschichte und umfassen noch viel mehr.

Warum ist das Thema immer noch so wichtig und auch brisant?

…weil es noch nicht lange her ist

Erst mit der Neuordnung des Kindschaftsrechts im Jahr 1977 hat man in Österreich das vormalige „Züchtigungsrecht der Eltern“ beseitigt, wonach diese bis dahin noch befugt waren, ” … unsittliche, ungehorsame oder die häusliche Ordnung störende Kinder auf eine nicht übertriebene und ihre Gesundheit unschädliche Art zu züchtigen”.

Ja, bis in die Neuzeit wurde ein Kind als Besitz seiner Eltern, beziehungsweise seines Vaters angesehen. Erst die Diskussion um die Menschenrechte Anfang des 19 Jhd. führte auch zu vertiefter Auseinandersetzung mit der Situation der Kinder.

…von der Erklärung der Menschenrechte zur Kinderrechtskonvention

Bei der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1948, finden sich zwar gewisse Aussagen zu Gunsten der Kinder, insbesondere zu deren Schutz. Doch eine neue Erklärung der Rechte des Kindes verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen erst am 20. November 1959. Seither gilt der 20. November als Tag der Kinderrechte.

Am 20. November 1989, 30 Jahre nachher, wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die „UN-Kinderrechtskonvention“, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Inzwischen haben alle Staaten der Welt das Übereinkommen unterzeichnet und alle – mit Ausnahme der USA – haben es ratifiziert.

…weil Kinderrechte immer noch nicht für alle um- und durchgesetzt sind

In der Folge ist die Kinderrechtskonvention durch drei Zusatzprotokolle ergänzt worden. Das Zusatzprotokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten (Optional Protocol on the Involvement of Children in Armed Conflict) legt fest, dass Kinder unter 18 Jahren nicht zwangsweise zum Militärdienst eingezogen werden dürfen, und präzisiert damit die Altersbegrenzung von 15 Jahren. Im Februar 2002 trat das Zusatzprotokoll in Kraft; heute haben es 168 Staaten ratifiziert.

Das zweite Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie verbietet diese ausdrücklich und fordert die Staaten auf, diese Form der Ausbeutung als Verbrechen zu verfolgen und unter Strafe zu stellen. Dieses Zusatzprotokoll trat im Januar 2002 mit 32 Vertragsstaaten in Kraft; 176 Staaten haben es ratifiziert.

Das dritte Zusatzprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren (Optional Protocol on a Communications Procedure) trat 2014 in Kraft; 45 Staaten haben es bereits ratifiziert. Es eröffnet Kindern die Möglichkeit, sich bei der Verletzung ihrer Rechte beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu beschweren.

… weil die Kinderrechte nicht für alle Kinder in Österreich Standard sind

Es zeigte sich, dass Kinderrechte derzeit in Österreich zwar verfassungsrechtlich stark abgesichert sind, in Rechtsordnung und Rechtspraxis aber deutlich weniger. Die Kinderwohlkommission in Österreich beschreibt in einem Zwischenbericht, dass bei strittigen Entscheidungen für Kinder Kinderrechte unterschiedlich ausgelegt werden. Bei gleich gelagerten Sachverhalten (Grad der Integration, Verbundenheit mit dem Heimatland) entscheiden daher unterschiedliche Institutionen in Bezug auf Asyl– und Bleiberecht oft ganz unterschiedlich.

Die Kinderwohlkommission schlägt außerdem vor, dass Änderungen beim Obsorgerecht für unbegleitete Jugendliche notwendig sind: Wenn ein elf-, zwölf- oder 13-jähriges Kind auf sich allein gestellt in Traiskirchen untergebracht sei, brauche es eine_n gesetzlichen Vertreter_in, der_die seine Interessen wahrnehme, und zwar – anders als bisher – ab Tag eins. Das gibt es noch viel zu tun!

… und weil es immer neue Entwicklungen gibt, die unsere Kinder betreffen

2021 hat der Kinderrechteausschuss der UN eine Allgemeine Bemerkung zu Kinderrechten in der digitalen Welt veröffentlicht. Der UN-Kinderrechteausschuss macht dabei deutlich, dass Wissen über und Zugänge zu digitalen Technologien und dem Internet entscheidend für ein gutes Aufwachsen und die Zukunft von Kindern sind. Er weist jedoch auch auf große Ungleichheiten in der Nutzung des digitalen Raums und der Wahrnehmung seiner Möglichkeiten hin. Diese Unterschiede können zu einer Vertiefung bestehender sozialer Ungleichheiten führen. Neben den Potenzialen des digitalen Raums für Kinder nennt er auch die Risiken, die man sich bewusst machen muss.

Und doch gibt es in Österreich ein hart erkämpftes Bundesverfassungsgesetz, womit zentrale Bestimmungen des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes in Verfassungsrang gehoben wurden und auch das feiern wir am 20. November. Weil der Weg dazu lange und schwierig war und noch viel, viel weiterführen muss.
Kinderrechte – eh klar? Für alle? Lasst uns bitte noch viel daran arbeiten und vor allen darüber sprechen, besonders mit unseren Kindern!

Kinderbücher, Material und Programm rund um Kinderrechte

  • Hier stellen wir euch die Kinderrechte kurz vor.
  • Zu Veranstaltungen und Programm rund um Kinderrechte geht’s hier lang.
  • Infomaterial sowie Kinderbücher zum Thema findet ihr am Infotisch der WIENXTRA-Kinderinfo.
  • Auch Kinderbücher zum Thema DiversitätHeimat, Flucht und Asyl stellen wir euch im Kinderinfo-Blog vor.
  • Und wenn ihr mehr über das Netzwerk Kinderrechte Österreich wissen wollt, schaut hier vorbei.

Gastbeitrag von Sabine Krones, Leitung WIENXTRA-Kinderinfo
Fotos (c) Brigitte Vogt

2 comments on “Kinderrechte – eh klar?

  1. Guten Tag eine Frage. Muß mein Kind ,es ist 4 Jahre zum Vater wenn es nicht will.
    Kann der Vater darauf bestehen und auch das es bei ihm schläft. Obwohl es nicht will.

    1. Lieber Harald,

      vielen Dank für deine Frage, die schon sehr in den rechtlichen Bereich hineinreicht. In Österreich gilt üblicherweise das Kontaktrecht für beide Eltern, aber auf welche Kontaktregelung die sich geeinigt haben, ist unterschiedlich und hängt mit dem Alter des Kindes und dessen Bedürfnissen zusammen. Auch die Wohlverhaltensklausel spielt hier hinein. Können sich die Eltern nicht einigen, gibt es eine gerichtliche Regelung. Nachlesen könnt ihr das hier: Kontaktregelung
      und hier: Besuchsrecht
      Für eine konkrete Beratung in dem genannten Fall wendest du dich am besten an die Familienberatungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Wien (MA 11): Familienberatungsstellen

      Liebe Grüße
      das Team der Kinderinfo

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